Stornierungsrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 03.05.2025

Bei Saenatree bieten wir abonnierbare Kaufoptionen für ausgewählte Produkte an, um Ihre Wellness-Routine bequem und regelmäßig zu unterstützen. Bitte lesen Sie diese Kündigungsrichtlinie sorgfältig durch, bevor Sie ein Abonnement abschließen.

1. Bedingungen für das Abonnement

Mit dem Abschluss eines Abonnements erklären Sie sich damit einverstanden, regelmäßig Lieferungen zu dem beim Checkout angegebenen Preis und Intervall zu erhalten.

Für alle Abonnements gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten.

Nach Ablauf der 3-monatigen Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement monatlich automatisch, sofern es nicht gekündigt wird.

2. Automatische Verlängerung

Alle Abonnements verlängern sich automatisch, sofern sie nicht gemäß dieser Richtlinie gekündigt werden.
Die Zahlung erfolgt zu Beginn jedes neuen Abrechnungszeitraums über die von Ihnen gewählte Zahlungsmethode.

3. Kündigungsbedingungen

Während der 3-monatigen Mindestlaufzeit:
Sie können Ihr Abonnement jederzeit kündigen, jedoch erfolgt keine Rückerstattung für den verbleibenden Zeitraum.

Nach Ablauf der 3 Monate:
Sie können Ihr Abonnement jederzeit mit einer Kündigungsfrist von mindestens einem (1) Monat vor dem nächsten Abrechnungsdatum kündigen, um eine weitere Abbuchung zu vermeiden.

4. So kündigen Sie Ihr Abonnement

Um Ihr Abonnement zu kündigen, können Sie:

  • Sich in Ihr Kundenkonto auf unserer Website einloggen, oder

  • Uns per E-Mail unter info@saenatree.com kontaktieren.

Ihre Kündigung wird zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums wirksam, sofern die erforderliche Kündigungsfrist eingehalten wurde.

5. Rückerstattungen

Wir bieten keine anteiligen Rückerstattungen für teilweise genutzte Abonnementzeiträume an.

Sollten Sie jedoch ein defektes oder falsches Produkt erhalten, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung gemäß unserer Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie.

6. Änderungen der Abonnementbedingungen

Wir behalten uns das Recht vor, die Abonnementpreise oder -bedingungen zu aktualisieren.
Alle Änderungen werden Ihnen im Voraus mitgeteilt und treten zu Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums in Kraft.